top of page

Allgemeine

Geschaeftsbedingungen

IMG_3164.jpg

Präambel  

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.

«Fotograf» ist gleichbedeutend mit Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie.

"Auftraggeber/Kunde" ist wer persönlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder über die Homepage von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie und auf jegliche andere Art und Weise einen verbindlichen Termin vereinbart.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen und vollständig zur Kenntnis zu nehmen. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

Definitionen  

  • Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteter Arbeiten.

  • Fotograf: Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.

  • Kunde: Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen mündlich, schriftlich oder online bestellt.

  • Parteien: Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.

  • Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar: Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, per Online-Galerie bereitgestellter Daten, auf Papier, Diapositiven, CD-ROMs, Computerfestplatten, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

  • „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.). Geliefert werden ausschließlich jpg-Dateien. RAW-Dateien verbleiben grundsätzlich beim Fotografen.

Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt über allgemein gängige Kommunikationswege wie beispielsweise: Telefon, E-Mail, Messenger (Facebook/ Instagram), WhatsApp.

Des weiteren weise ich darauf hin, dass einige der genannten Kommunikationswege nicht unter die EU- DSGVO fallen und der Datenschutz in den USA im Verglich zur EU erhebliche Mängel aufweist.

Geltungsbereich

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen die Grundlage für die vertragliche Beziehung zwischen Ihnen und Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie am vereinbarten Datum für ein Fotoshooting / eine fotografische Begleitung dar. 

Gegenstand des Auftrags ist die Tätigkeit von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie zum vertraglich vereinbarten Zweck. Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich zwischen dem Fotograf und seinem Auftraggeber zu Stande.

Optionen

Optionen sind Reservierungen für die Tätigkeit des Fotografen zu einem festgelegten Termin. Die Option verfällt sofort, wenn eine Festbuchung durch einen Dritten möglich ist und der optionierte Termin auch nach Rückfrage bei dem Auftraggeber, mit dem die Option vereinbart wurde, nicht zu einer festen Buchung führt.

Anwendungsbereich

  • Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie.

  • Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

  • Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

  • Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

  • Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

  • Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

  • Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.

  • Gegenstand der Beauftragung von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie durch einen Kunden kann beispielsweise ein Outdoor-Shooting, Studio-Shooting oder Hochzeitsbegleitung sein.

Modalitäten der Leistungserbringung - Fotoproduktion

  • Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie zu äußern.

  • Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

  • Für den Fall, dass Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

  • Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie und dem Dritten zustande.

  • Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie ausgesucht. Dabei handelt es sich um eine Vorsortierung, es wird der Ausschuss aussortiert. 

Überlassung von Lichtbildern zur Ansicht – Reklamationsfrist

Dieser Abschnitt regelt den Fall, dass dem Kunden die Bilder digital zur Verfügung gestellt werden, damit der Kunde eine Auswahl treffen kann.

  • Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

  • Das Bildmaterial steht im Eigentum von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie. Dem Kunden ist es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.

  • Der Kunde sucht aus den digital zur Verfügung gestellten Bildern, diejenigen aus, die Bestandteil des Auftrages sind bzw. die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde sollte die Bildauswahl innerhalb von 14 Tagen nach Zugang treffen. Diese Frist gilt ebenso für eine Reklamation. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen. Der vereinbarte Kaufpreis wird dann für sämtliche Bilder fällig.

  • Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen. Bei Onlinebestellungen ist eine Nachbesserung wegen Abweichungen von Eigenschaften vom Produkt (z.B. Farbunterschiede zwischen Print- und Bildschirmdarstellungen) ausgeschlossen.

  • Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie zur Verfügung gestellt werden und die der Kunde nicht erwerben möchte, müssen nach Ablauf der 14-tägigen-Frist gelöscht werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

Übergabe von Dokumenten

  • Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.

  • Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.

  • Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.
     

Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

  • Kunden können online, telefonisch oder per E-Mail ein Fotoshooting bei Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie buchen. Sobald der Kunde eine Buchungsbestätigung von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie erhalten hat, hält Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie diesen Termin für den Kunden frei. Sie kann für diese Zeit daher keine weiteren Angebote annehmen.

  • Für die Reservierung eines Fotoshootings wird eine Reservierungsgebühr von 20% des Gesamtbetrages (Entgelte für Fotoshooting und Nutzungsgebühr) fällig. Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet. 
    Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

  • Die Stornierung des Fotoshootings ist bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.

  • Bei einer Stornierung ab 13 Tage vor vereinbartem Termin werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig.

  • Bei einer Stornierung 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin wird der gesamte Betrag fällig. Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie kann nach eigenem Ermessen bei entschuldbaren Absenzen bei erfolgter Bezahlung dem Kunden einen Gutschein ausstellen.

  • Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres – ein gleichwertiges Fotoshooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.

  • Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig
     

Absage durch Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie - Änderungen im Fotoshooting-Ablauf

  • Kann Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit oder ungünstiger Wetterverhältnisse den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

  • Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Fotoshooting abgesagt werden, erstattet Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie zeitnah bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie.

Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

  • Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Es sollte eine Einwilligung der Gäste durch den Veranstalter eingeholt werden. 

  • Der Kunde (Veranstalter) hat Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie darüber zu informieren wenn jemand nicht fotografiert werden möchte. Der Kunde (Veranstalter) hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

  • Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste und/ oder Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie gegenüber, stellt der Kunde damit Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

  • Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. 

  • Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

  • Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.
     

Allgemeine Hinweise für Foto-Shootings von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie

Als Kunde von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

  • Sie sollten frühestens/spätestens 10 Min. vor dem vereinbarten Termin im Fotostudio/ an dem vereinbarten Treffpunkt erscheinen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie, davon im Einzelfall abzuweichen.

  • Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

  • Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Fotoshooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.

  • Bei Outdoor-Fotoshootings gilt das oben angesprochene entsprechend. Zusätzlich ist es wichtig, dass das Wetter gut ist. Daher kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden muss

  • Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.

  • Fotoaufnahmen – gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich – sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie übernimmt für Unfälle jeglicher Art keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Fototermins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.

Bearbeitung der angefertigten Bilder

  • Die Bilder werden grundsätzlich durch Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie basisbearbeitet. „Basisbearbeitet“ bedeutet dabei Belichtung, Schärfe und Beschnitt.

  • Der Kunde hat nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie entspricht. Eine andere Bearbeitung als der gewöhnliche Stil ist kostenpflichtig.

  • Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Facebook Seite / Instagram entsprechend einen Eindruck verschaffen.

  • Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe des Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen, so dass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.

Gutscheine und Spezialangebote

  • Der Kunde kann bei Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

  • Gutscheine für ein Fotoshooting (Dienstleistung) sind ab Austellungsdatum 1 Jahr gültig. Gutscheine, die nicht innerhalb eines Jahres (Terminvereinbarung) eingelöst werden, haben so viel Wert, wie das Fotoshooting beim Ausstellungsdatum des Gutscheines gekostet hat und nicht soviel wie das Fotoshooting am Einlösetag des Gutscheines kostet. Bei Nichteinlösen verfällt der Gutschein. Ein Gutschein ist nur gegen eine der angebotenen Dienstleistungen eintauschbar. Es ist weder möglich, sich den Gegenwert auszahlen zu lassen, noch besteht das Recht auf Barzahlung des nicht genutzten Restwertes des Gutscheins. Der Gutschein ist nur gültig, wenn er am Shootingtag abgegeben wird.

  • Spezialangebote verlieren ihre Verbindlichkeit, wenn sie nicht innerhalb des angegebenen Zeitraumes angenommen werden. 

Nutzungsrechte und Urheberrecht

  • Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

  • Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen (und im Familien und Bekanntenkreis auch weiterzugeben).

  • Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.

  • Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.

  • Ebenso ist eine Verwendung (z.B. als Profilbild) in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.

  • Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

  • Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

  • Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht von den Lichtbildern, ist Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind.

  • Bei Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

  • Auf Anfrage durch Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie ist der Kunde verpflichtet, Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.

  • Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie wie folgt als Urheber benennen: Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie - www.hochzeitsfotograefin.de
    Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen.

  • Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.

  • Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie ist berechtigt, die von ihm erstellten Lichtbildwerke zum Zweck der Eigenwerbung, u.a. im Internet, zu veröffentlichen. Der Fotograf behält weiter das Recht, die fotografische Arbeit in jeder Form und auf jedem Träger zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschließliche oder nichtausschließliche Lizenz zur Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren oder Dritten Exemplare der fotografischen Arbeit zu übergeben. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden. 

  • Im Falle der Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich der Fotograf zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird. Aktfotos und Bilder die Nacktheit zeigen, bedürfen in jedem Fall die Zustimmung des Kunden.

  • Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie.

Kundenbilder, die nicht von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie erstellt wurden und deren Bearbeitung bzw. Weiterverarbeitung

  • Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.

  • Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

  • Eine Haftung von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.

  • Sind Leistungen von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie auf Vergütung unberührt.

  • Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt

  • Für Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie bemüht sich, die Bilder innerhalb von 4 Wochen zur Verfügung zu stellen.

  • Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie setzt voraus, dass Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

  • Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

Vergütungsmodalitäten – Nutzungsgebühren

  • Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie genannten Honorare.

  • Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM).

  • Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.
    Die Kosten berechnen sich dabei wie folgt:
    - Anreisekosten i.H.v. 0,30 € / pro angefangenen Kilometer (ab 20 km Entfernung, Ausgangsort 41189 Mönchengladbach)
    Übernachtungskosten

  • Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

  • Soweit der Kunde Leistungen von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie gewährt.

Zahlung, Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt

  • Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50 % der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.

  • Die Rechnungsstellung durch Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie erfolgt nach Erbringung einer Teil- bzw. der Gesamtleistung.

  • Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.

  • Der Betrag wird an dem Tag der Fotoaufnahme fällig und ist in bar mit zu dem vereinbarten Termin zu bringen. Bei Hochzeiten ist der vollständige Betrag 4 Wochen vor dem Termin in bar oder per Banküberweisung oder Paypal-Zahlung zahlbar. Spätere Fotobestellungen etc. können per Banküberweisung oder Paypal-Zahlung an Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie gezahlt werden.

  • Für eine verspätete Zahlung wird ein Verzugszins von 5%/Jahr und Mahngebühren von € 10,- für die erste Mahnung und € 20,- für die 2. (= letzte) Mahnung erhoben. 

Übertragung des Vertrages

Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie für die Leistungen bleibt unberührt.

Vertraulichkeit

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

Haftung von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie und Verjährung

  • Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

  • Im Übrigen ist die Haftung von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 - fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

  • Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf der Facebook-Seite, dem Instagram-Profil etc. von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt voll und ganz dem Ermessen von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie. Insbesondere steht Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition zu. Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen.
    Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

  • Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release (Freigabeerklärung zur Veröffentlichung) vor.

  • Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

  • Wird Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie von der Haftung frei und erstattet Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie bleibt hiervon unberührt.

  • Für Schäden an Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

  • Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie liegen.

  • Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

  • Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

  • Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie sowie Dritten, die durch Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie eingeschaltet wurden.

Aufbewahrung der Bilddaten und Haftung für Produktqualität

  • Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie verpflichtet sich freiwillig, das digitale Bildmaterial des Kunden mindestens 6 Monate über den Auftrag hinaus aufzubewahren. Bei höherer Gewalt (Diebstahl, technisches Versagen) kann diese freiwillige Verpflichtung nicht erfüllt werden. Im Anschluss daran ist der Fotograf berechtigt, die Daten unwiderruflich zu löschen.

  • Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material von aus dem Bildmaterial hergestellten Produkten haftet Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie des Produktes anbietet.

Schadensersatz und Vertragsstrafe

  • Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie zu zahlen.

  • Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

  • Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

  • Sandragrafie / Sandra Reitenbach Fotografie nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

  • Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Mönchengladbach.

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn
       a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
       b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

  • Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

 

Stand: Juli 2023

bottom of page